• Bielański i Wspólnicy
  • Rechtsanwälte
  • Partnergesellschaft
  • ul. Chłopickiego 18/1
  • 31-525 Krakau
  • Polen
  • tel.: +48 12 412 05 16
  • fax: +48 12 412 06 17
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Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Bielanski i Wspolnicy ist insbesondere das Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Hauptaufgabengebiet der Kanzlei liegt in der kompetenten Beratung und Vertretung von Klein-und Mittelunternehmen in allen rechtlichen Belangen.

BIELAŃSKI i Wspólnicy - Marcin Markowicz

Für den Kontakt mit unseren deutschsprachigen Mandanten ist Herr Marcin Markowicz, Rechtsanwalt, zuständig.
Rechtsanwalt Marcin Markowicz hat im Jahre 2001 das Hochschulstudium an der Jagellonen Universität Krakau an der Fakultät für Recht und Verwaltung absolviert. Im Jahre 2002 hat er die Schule des Deutschen Rechts, veranstaltet durch die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Jagellonen Universität Krakau, absolviert. Herr Marcin Markowicz hat auch im Jahre 2006 Richterprüfung bestanden und dann wurde er auf die Rechtsanwaltliste eingetragen. Ab 2007 arbeitet er mit Kanzlei Bielański i Wspólnicy zusammen. Teilnehmer zahlreicher deutsch-polnischer Konferenzen und Schulungen, spezialisiert sich im Gesellschaftsrecht.

Tätigkeitsfelder:

I.Wirtschaftsrecht
  • Gründung und vollständige Anmeldung von Handelsgesellschaften,
  • Bedienung von Handelsgesellschaften und Beratung im Bereich geschäftlicher Verträge
  • Vorbereitung und Führung von Teilhaberversammlungen / Aktionärsversammlungen und Sitzungen der Aufsichtsräte,
  • Gründung von Abteilungen und Vertretungen ausländischer Firmen,
II.Investitionen, Baurecht und Transaktionen auf dem Immobilienmarkt
  • Vorbereitung und Verhandlung von Immobilieneigentumserwerbverträgen in Polen,
  • Vorbereitung von Bauarbeitsverträgen,
  • Rechtsaufsicht von Bauinvestitionen
III.Gerichtsstreitigkeit in Wirtschaftsachen
  • Vertretung vor öffentlichen Gerichten in Polen
  • Vertretung vor Schiedsgerichten
IV.Arbeitsrecht
  • Arbeitsverträge und Managerverträge
  • Konkurrenzverbotverträge
  • Auflösung von Arbeitsverträgen
  • Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darin Verfahren vor Arbeitsgerichten